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Kalkar

20. Februar 2022

Denkmal Kalkar

Das Denkmal in Kalkar verherrlicht Kriegseinsatz als Heldentum und enthält dabei u.a. ein Nazizitat. Der Aktionskünstler Wilfried Porwol versucht seit langer Zeit, auf eine Entfernung des Denkmals hinzuwirken. Seine Graffiti-Aktionen brachten ihm Strafanzeigen und Schadenersatzforderungen.

„…Der Kern der Umgestaltung (am 19.06.2021) war der Schattenriss eines Fotos, das die Erschießung einer Frau mit ihrem Kind durch einen deutschen Soldaten im Rahmen einer Mordaktion in Ivangorod 1942 zeigt. Diesen Schattenriss habe ich auf die Vorderseite des kriegsverherrlichenden Klotzes gesprayt. Damit fiel der Schatten der Wehrmachtsverbrechen unübersehbar auf die in Stein gehauene Glorifizierung des Vernichtungskrieges (siehe Foto im Anhang). Über das Hitlerzitat auf der Rückseite habe ich ein antifaschistisches Graffiti (siehe Foto im Anhang) angebracht und auf die völlig unzureichende und verharmlosende Infotafel habe ich eine notwendige Information über Charakter des Vernichtungskrieges geklebt (siehe Foto im Anhang). … „

Im Prozess am 11.05.2022 vor dem Amtsgericht Kleve wurde das Verfahren wg. vermutlich falscher Einschätzung des Straftatbestandes vorläufig eingestellt. (siehe Prozessbericht)

Am 16.03.2023 wird ab 09.30 Uhr weiter verhandelt vor dem Landgericht in der Schwanenburg in Kleve (Schloßberg 1, 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal A 103). Wilfried Porwol schreibt dazu:

Es geht hierbei um meine beiden künstlerischen Interventionen vom 27. 7. 2019 und 09.05. 2020 am sogenannten Kriegerdenkmal mit eingemeißeltem Hitlerzitat in Kalkar. Für meine Umgestaltungen in ein Friedensmahnmal bin ich jeweils vom Amtsgericht Kleve wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ verurteilt worden. Auch das Landgericht Kleve meinte in der Berufungsverhandlung im November 2021 sich schützend vor das kriegsverherrlichende Objekt stellen zu müssen, das von den Nazis 1936 zur Verbreitung des nationalsozialistischen Heldenmythos errichtet wurde und das durch die Hinzufügung der Jahreszahlen 1939 – 1945 auch eine Glorifizierung des rassistischen Vernichtungskrieges der deutschen Wehrmacht beinhaltet. Die Verurteilungen wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigungen“ wurden betätigt. Dagegen haben wir Revision beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eingelegt. Dieses hob in seiner Entscheidung vom Mai 2022 meine bisherigen Verurteilungen auf. Es hegte Zweifel daran, ob es sich bei dem Objekt in Kalkar überhaupt um ein schützenswertes „öffentliches Denkmal“ handeln würde und ob seine inhaltliche Aussage ein öffentliches Interesse am Schutz rechtfertigen würde,  zumal es damals auch nicht in die Liste schützenswerter Denkmale eingetragen sei. Das Landgericht Kleve müsse eine neue Berufungsverhandlung ansetzen. Die strafverschärfende „Gemeinschädlichkeit“ müßte bei einer Neuverhandlung aber wegfallen. Doch auch weiterhin stellte sich die Klever Staatsanwaltschaft schützend vor das Nazi-Monstrum und bejahte ein öffentliches Interesse an einer Verurteilung wegen einer vermeintlichen einfachen Sachbeschädigung. Kurz und knapp: wird eine dringend gebotene künstlerische Sachverbesserung als Sachbeschädigung bestraft? Stellt sich die Klever Justiz weiterhin  in den Dienst einer grundgesetzwidrigen kriegsverherrlichenden Ideologie? Eine spannende Veranstaltung erwartet uns!

Kategorie: Denkmal Stichworte: Kalkar, Nazi

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