Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Ob Kriegsdienstverweigerung für Dich möglich ist und – falls ja – wie sie funktioniert, erfährst du hier. Oder direkt hier: so geht’s.
Beratungsanfragen gern per Mail an DFG-VK.Niederrhein@gmx.de.
Für die Krefelder gibt es einmal im Monat auch persönliche KdV-Beratung, jeden 3ten Dienstag im Monat um 18 Uhr, in Krefeld in der Schwertstr. 135a im PSH (Zentrum der Psychosozialen Hilfe Krefeld e.V.)
Wer im Raum Neuss wohnt, kann auch diese Mailadresse nutzen: kdv-neuss@dfg-vk.de
Im Raum Kleve gibt’s Beratung auch persönlich beim wöchentlichen Beratungstreff: Beratung für Kriegsdienstverweiger*innen, Mittwochs ab 19:30 Uhr, Jugend- und Kulturzentrum „RADHAUS“, Sommerdeich 37, 47533 Kleve.
Gedanken zu dem Thema von Patrik Baab: Dann geh!
Schon Biermösl Blasn wussten etwas zum Thema Kriegsdienst zu singen…
Viele wichtige Hinweise zu dem Thema Kriegsdienst findet man unter connection.ev.